Kapellenbach Ost
LBBW Immobilien KE

Verfahrensüberblick IAV

 

Das Verfahren ermöglicht es, sowohl städtebaulich-architektonische Gesichtspunkte, ein sinnvolles Nutzungs- und Realisierungskonzept, nachhaltigkeitsorientierte und energieeffiziente Kriterien sowie ökonomische Aspekte miteinander zu vereinen. Dadurch soll die bestmögliche Lösung für die Bebauung und Nutzung der Grundstücke in "Kapellenbach Ost" gefunden werden. Dies bedeutet, dass die Vergabeentscheidung vorrangig anhand verschiedener konzeptioneller Kriterien getroffen wird. Der Grundstückskaufpreis (Mindestpreis) hat eine untergeordnete Bedeutung bei der Vergabeentscheidung.

Die Vergabeentscheidung basiert auf einer Empfehlung des Bewertungsgremiums, welches aus Fachpreisrichtern (Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitekten, Bauingenieure etc.) und Sachpreisrichtern (Bürgermeister, Vertreter des Gemeinderates) besteht. Die endgültige Entscheidung über die Grundstücksvergabe an einen leistungsstarken Investor wird durch den Gemeinderat getroffen.

Zeitlicher Ablauf

Bewerbungsverfahren
12.06.2024 – 09.07.2024

Auswahlverfahren
29.07.2024 – 11.10.2024

Kaufvertragsverhandlungen
voraussichtlich Q1/2025

Phase 1: Bewerbungsverfahren

12.06.2024 - 09.07.2024

  • Veröffentlichung der Angebotsaufforderung auf der Vermarktungshomepage
  • Eine Bewerbergemeinschaft bestehend aus Investor (Projektentwickler, Bauträger) und Architekturbüro kann sich für die Verfahrensteilnahme bewerben
  • Eine Bewerbung ist verbindlich für mehrere Kaufgegenstände möglich
  • Eine Bewerbergemeinschaft kann für max. zwei Kaufgegenstände den Zuschlag erhalten
  • Eine Bewerbung muss das Bewerbungsschreiben, vergleichbare Referenzen des Investors und des Architekturbüros sowie einen Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Investors beinhalten

Phase 2: Auswahlverfahren

29.07.2024 - 11.10.2024

  • Für jeden Kaufgegenstand werden drei Bewerbergemeinschaften zum Auswahlverfahren zugelassen
  • Ausgewählte Bewerbergemeinschaften erstellen ein Gesamtkonzept je Kaufgegenstand
  • Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Kriterien je Kaufgegenstand beurteilt:
    • Städtebaulich-architektonisches Konzept mit Nutzungskonzept
    • Nachhaltigkeitskonzept
    • Vermarktungs- und Realisierungskonzept
    • Kaufpreis und Kaufvertragsbedingungen
  • Das Bewertungsgremium, bestehend aus Fachpreisrichtern (Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitekten, Bauingenieure etc.) und Sachpreisrichtern (Bürgermeister, Vertreter des Gemeinderats), trifft anhand der o. g. Bewertungskriterien die Empfehlung für den Zuschlag
  • Der Gemeinderat trifft die Entscheidung über die Vergabe aller Kaufgegenstände an die jeweilige Bewerbergemeinschaft auf Grundlage der Empfehlung des Bewertungsgremiums 

Phase 3: Kaufvertragsverhandlungen

voraussichtlich Q1/2025

Wichtige Kaufvertragsinhalte:

  • Grundstückskaufpreis (Mindestkaufpreis 650 €/m²)
  • Bindung an das Angebotskonzept
  • Bindung des Architekturbüros
  • Bauverpflichtung
  • Übernahme von Kosten
  • Haftungsausschluss (Altlasten etc.)
  • Sozialbauverpflichtung bei Kaufgegenstand 2 (Flächenanteil, Bindungsdauer, Miethöhe)
  • Fördermittel nach LWoFG bei Kaufgegenstand 2
  • Kaufpreisfälligkeit
  • Erschließungskosten

    Ihre Ansprechpartner

    Ulrike Mannsdörfer
    Projektleiterin

    Lena Fetzer
    stellv. Projektleiterin

    ke-vergabe@lbbw-im.de
    0711 6454-2111

    LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE)
    Heilbronner Straße 28
    70191 Stuttgart